Rechtsprechung
LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit des Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen mit ordnungsgemäßer Verwaltung
- meinmietrecht.de
WEG-Anlage - Heizkostenverteilung - Korrekturverfahren bei fehlenden Heizkostenverteilern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei Wärmemengenzählern wird immer nach Heizkostenverordnung abgerechnet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV gilt nicht bei installierten Wärmemengenzählern! (IMR 2019, 70)
Verfahrensgang
- AG Hagen - 143 C 78/16
- LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 5/16
Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Berechnungsweise bei überwiegend …
Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
Dies kommt jedoch vorliegend nicht in Betracht und zwar unabhängig von der Frage, ob die (analoge) Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 3 HeizKVO vorliegend bereits deswegen ausgeschlossen ist, weil es sich um überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen handelt (so BGH, Urteil vom 15.03.2017, VIII ZR 5/16). - LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12
Sind elektronische Heizkostenverteiler und Einrohrheizungen kompatibel?
Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
Da vorliegend auch nicht weniger, sondern deutlich mehr als 20% der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst wird (vgl. AG Hamburg-St. Georg…, Urteil vom 15. März 2016 - 980a C 29/13 WEG -, Rn. 31, juris; München, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12, Rn. 9 -m.w.N.), kommt auch eine Korrektur aufgrund Treuwidrigkeit unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht. - AG Hamburg-St. Georg, 15.03.2016 - 980a C 29/13
Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
Da vorliegend auch nicht weniger, sondern deutlich mehr als 20% der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst wird (vgl. AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15. März 2016 - 980a C 29/13 WEG -, Rn. 31, juris; München…, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12, Rn. 9 -m.w.N.), kommt auch eine Korrektur aufgrund Treuwidrigkeit unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht.