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   LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18   

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https://dejure.org/2018,34975
LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18 (https://dejure.org/2018,34975)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.06.2018 - 17 S 33/18 (https://dejure.org/2018,34975)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 17 S 33/18 (https://dejure.org/2018,34975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • meinmietrecht.de

    WEG-Anlage - Heizkostenverteilung - Korrekturverfahren bei fehlenden Heizkostenverteilern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Wärmemengenzählern wird immer nach Heizkostenverordnung abgerechnet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV gilt nicht bei installierten Wärmemengenzählern! (IMR 2019, 70)

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 143 C 78/16
  • LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 5/16

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Berechnungsweise bei überwiegend

    Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
    Dies kommt jedoch vorliegend nicht in Betracht und zwar unabhängig von der Frage, ob die (analoge) Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 3 HeizKVO vorliegend bereits deswegen ausgeschlossen ist, weil es sich um überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen handelt (so BGH, Urteil vom 15.03.2017, VIII ZR 5/16).
  • LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12

    Sind elektronische Heizkostenverteiler und Einrohrheizungen kompatibel?

    Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
    Da vorliegend auch nicht weniger, sondern deutlich mehr als 20% der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst wird (vgl. AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15. März 2016 - 980a C 29/13 WEG -, Rn. 31, juris; München, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12, Rn. 9 -m.w.N.), kommt auch eine Korrektur aufgrund Treuwidrigkeit unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht.
  • AG Hamburg-St. Georg, 15.03.2016 - 980a C 29/13
    Auszug aus LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18
    Da vorliegend auch nicht weniger, sondern deutlich mehr als 20% der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst wird (vgl. AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15. März 2016 - 980a C 29/13 WEG -, Rn. 31, juris; München, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12, Rn. 9 -m.w.N.), kommt auch eine Korrektur aufgrund Treuwidrigkeit unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht.
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